Das Leben wird zunehmend digitaler, und das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Für viele von uns ist es eine Selbstverständlichkeit, online Informationen zu suchen, Dienste zu nutzen und mit anderen zu kommunizieren. Doch für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen stellt das Internet oft eine Herausforderung dar. Diese Gruppen haben häufig nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zu den vielfältigen Möglichkeiten, die das Internet bietet. Es gilt, diese Barrieren abzubauen und das Internet für alle Menschen zugänglich zu machen. Als öffentliche Einrichtung seid ihr bereits verpflichtet, eure Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Oder liegt euch Barrierefreiheit am Herzen? Dann sollten wird schnellstmöglich sprechen und prüfen, was wir gemeinsam bewegen können. Gemeinnützige Vereine und als gemeinnützig anerkannte Firmen habe sogar die Möglichkeit auf Fördermittel zuzugreifen. Ab dem 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel im Onlinehandel oder Telekommunikation.
Das Internet sollte für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig davon, woher sie kommen, welche Sprache sie sprechen, welche Technik sie nutzen oder welchen sozialen Hintergrund sie haben. Eine Website gilt als barrierefrei, wenn Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen keine Hindernisse beim Surfen im Web darstellen. Für Menschen mit einer Sehbehinderung kann es schwierig sein, Texte oder Formularfelder zu erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben. Gehörlose und schwerhörige Menschen sind darauf angewiesen, dass Videos Untertitel enthalten, da sie diese sonst nicht nutzen können. Blinde Menschen wiederum stoßen auf Probleme, wenn Bilder, Formulare oder Buttons nicht textlich beschrieben sind und somit für sie nicht zugänglich sind.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Das Gesetz betrifft viele Bereiche wie den digitalen Raum, den öffentlichen Verkehr und den Einzelhandel. Websites, Apps, Bankautomaten und weitere Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei sein. Das BFSG zielt darauf ab, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Unternehmen, die die Vorgaben nicht umsetzen, müssen mit Sanktionen rechnen – zugleich bietet das Gesetz die Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und soziale Verantwortung zu zeigen.
Barrierefreiheit im Internet bietet dir entscheidende Vorteile: Du erreichst eine breitere Zielgruppe, darunter Millionen von Menschen mit Behinderungen, und bietest ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu deinen Inhalten. Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle – ob sie Hilfsmittel wie Screenreader verwenden oder einfach nur unterwegs auf dem Smartphone surfen. Zudem belohnen Suchmaschinen gut zugängliche Websites mit einer besseren Sichtbarkeit. Nicht zuletzt erfüllst du mit einer barrierefreien Website gesetzliche Vorgaben und zeigst soziale Verantwortung. So profitierst du von einer höheren Reichweite und einer zufriedeneren Kundschaft.